Immobilienfinanzierung
Immobilienfinanzierung
Die Investition in eine Immobilie – egal, ob Neubau oder Kauf – wird durch eine Immobilienfinanzierung erleichtert. Das ist eigentlich nichts anderes als ein Darlehen, das bei der Bank aufgenommen wird, um die finanziellen Mittel für die Immobilie zu haben, wenn nicht genügend oder gar kein Eigenkapital vorhanden ist. Doch dies gilt nicht nur für den Erwerb neuer Immobilien, auch für Renovierungen oder Sanierungen lässt sich ein Darlehen aufnehmen.
Ein unterstützendes Darlehen können Privatpersonen natürlich auch von anderen Privatpersonen (wie Freunden und Verwandten) und manchmal auch beim Arbeitgeber aufnehmen.
Wer sich für eine solche Finanzierung entscheidet, sollte vorher Angebote zu Finanzierungen von verschiedenen Banken einholen und vergleichen. Das Darlehen wird natürlich mit Zinsen zurückgezahlt, welche je nach Art des Vertrages, Länge der Laufzeit und von Bank zu Bank unterschiedlich sind. Immobilienfinanzierungen werden immer individuell auf den Kunden zugeschnitten, da jede andere Ausgangsbedingung aufweist (Art der Immobilie, Höhe des Eigenkapitals und des monatlichen Einkommens etc).
Abgesichert werden die Darlehen mit einer sogenannten Grundschuld oder einer Hypothek abgesichert. Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen seine Raten nicht mehr bezahlen können, kann daher die Bank eine Zwangsversteigerung der Immobilie anordnen.
Der Zeitraum der Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen wird vertraglich festgelegt. Hierbei ist zwischen Zinsrückzahlung und tatsächlicher Tilgung des Darlehens zu unterscheiden. Die Abzahlung der Tilgung erfolgt meistens in einem separat festgelegten Tilgungsplan.
Für die Immobilienfinanzierung von öffentlichen Gebäuden, gewerblichen Wohnimmobilien sowie auch Büro- und Einzelhandelsimmobilien geschehen zu deutlich anderen Konditionen. Hierfür wird die Zulassung gemäß des Kreditwesengesetzes benötigt. Die einzelnen Verträge und Konditionen unterscheiden sich natürlich auch deutlich von denen einer privaten Immobilienfinanzierung. Gewerbetreibende können sich auch in geringem Umfang Darlehen von Arbeitgebern oder Privatpersonen geben lassen, was jedoch durch das Kreditwesengesetz in enge Grenzen gesetzt wird.